Lizenzvereinbarung zur Nutzung des
vorliegenden Software-Packages 2-Axis MnJoystick
Allgemeine Bedingungen zur
Überlassung des vorliegenden Software-Packages (Software Nutzungsvereinbarung)
Bitte lesen Sie die
nachstehende Software Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die
gelieferte Software in Benutzung nehmen.
Sie haben das nachstehende
Software-Package im CODESYS-Store erworben.
Die Ihnen zur Verfügung
gestellte Software ist lizenzgeschützt. Nur Software, die im CODESYS-Store
ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, unterliegt keinem Lizenzschutz.
Die nachstehende Software
Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen als Software-Anwender und der Firma
Mikrap AG. Durch die Installation des Programmpaketes erkennen Sie die
Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.
Sollten Sie den
nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, deinstallieren Sie die
Software unverzüglich.
§ 1
Gegenstand der
Lizenzvereinbarung
Gegenstand der
Lizenzvereinbarung ist das vorliegende Software-Package
2-Axis MnJoystick, das
zusätzlich zu CODESYS installiert werden muss.
Die Funktionen des
Software-Packages werden nachträglich zum Programmiersystem CODESYS Development
System auf dem Entwicklungscomputer installiert. Die Anbindung ist nahtlos in
die Entwicklungsumgebung integriert.
Die Software wird als
Package geliefert. Um die Software nutzen zu können, muss eine Arbeitsplatzlizenz für jeden
Computerarbeitsplatz erworben werden, auf dem das Software Package genutzt
werden soll.
Die Lizenzinformationen
sind auf dem dazu erforderlichen Dongle (CODESYS Security Key) gespeichert. Die
Software kann nur in Kombination mit dem Dongle genutzt werden. Der Dongle muss
während der Nutzung der Software gesteckt sein. Wird der Dongle entfernt,
stehen die entsprechenden Software Funktionen nicht mehr zur Verfügung.
§ 2
Nutzungsrechte
Die Ihnen
zur Verfügung gestellte Software ist lizenzgeschützt.
Nur Software,
die im CODESYS-Store ausdrücklich als kostenlos gekennzeichnet ist, ist nicht
lizenzgeschützt.
Der
Anwender erhält zunächst eine einfache und nicht übertragbare Demolizenz an der
gelieferten Software für einen begrenzten Zeitraum von 30 Tagen ab Aktivierung
der Demolizenz.
Der
Anwender hat nach Ablauf des Nutzungszeitraums der Demolizenz die Möglichkeit,
im CODESYS-Store unter www.codesys-store.com eine
Volllizenz zu den jeweils gültigen CODESYS-Store Preisen zu erwerben. Sofern er
dies tut, erhält er eine Ticketnummer zur Aktivierung der Volllizenz.
Gleichzeitig erwirbt er dann eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht
übertragbare Nutzungslizenz an der gelieferten Software.
Es ist nicht
gestattet, die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu
modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder andere Verfahren des
Reverse-Engineering anzuwenden oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen.
Es
verbleiben alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software
und des Programmpaketes bei der Firma Mikrap AG.
§ 3
Gewährleistung
3.1.
Mikrap AG gewährleistet für das
installierte Package im Wesentlichen die in der Produkthilfe beschriebene
Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere
besteht keine Gewähr dafür, dass das Programmpaket den Anforderungen des
Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen
anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit
Schnittstellen zu diesen Programmen vertraglich vereinbart sind.
3.2.
Es gilt als vereinbart und der
Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der
Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen
Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der
vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu
einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation
kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit
des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer
Ausnahmesituation kommt.
3.3.
Der Anwender hat die zur Verfügung
gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, ihre bestimmungsgemäße
Brauchbarkeit festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden
Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler von Mikrap AG
reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und
Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung
und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die alleinige
Verantwortung für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie für die
damit beabsichtigten Ergebnisse.
3.4.
Mikrap AG übernimmt keine
Gewährleistung für Fehler, die durch
(a)
unsachgemäße oder unzureichende
Wartung oder Parametrierung
(b)
den Betrieb außerhalb der für das
Produkt geltenden Spezifikation
(c)
unsachgemäße Vorbereitung und
Wartung des Installationsortes oder
(d)
das Zusammenspiel mit von Mikrap
AG nicht freigegebener Hard- oder Software verursacht werden.
Eine
besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben könnten,
wird nicht übernommen.
3.5.
Vom Anwender mitgeteilte Mängel
der überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten
Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden von Mikrap AG innerhalb
angemessener Zeit behoben. Das geschieht nach Wahl von Mikrap AG durch
kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
§ 4
Haftung
Mikrap AG haftet für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Mikrap AG nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei kostenlos überlassener Software
übernimmt die Mikrap AG keinerlei Haftung.
Mikrap AG schuldet die
branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Mikrap AG ein Verschulden
trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei
erstellt werden kann.
Die Haftung ist im Falle
leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren
Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal
ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt EUR 100.000,– aus dem
Vertragsverhältnis.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
der Mikrap AG.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Für den Verlust von Daten
und/oder Programmen haftet Mikrap AG insoweit nicht, als der Schaden darauf
beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und
dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können.
Vor
der Inbetriebnahme von mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten
Applikationen ist der Anwender verpflichtet ausreichende Tests in einer
sicheren Umgebung durchzuführen.
§ 5
Kündigung der Vereinbarung
Diese Nutzungsvereinbarung
bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der
Anwender das Software-Package von Mikrap AG deinstalliert und alle vorhandenen
Kopien löscht.
§ 6
Geltendes Recht
Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist
Kempten.
Jede Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen
Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.
§ 7
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke
enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll
eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt
hätten.