Lizenzvereinbarung
zur Nutzung einer CODESYS Software oder eines CODESYS Software Package
Allgemeine Bedingungen (EULA) zur Überlassung der vorliegenden Software
oder des vorliegenden Software-Package (im Folgenden "Software" genannt).
Bitte lesen Sie die nachstehende Software-Nutzungsvereinbarung sorgfältig
durch, bevor Sie die gelieferte Software in Benutzung nehmen. Durch das
Herunterladen oder die Installation der Software erkennen Sie die Bestimmungen
dieser Lizenzvereinbarungen an.
Die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen – im
Folgenden "Anwender" genannt – und der Firma 3S-Smart Software
Solutions GmbH, 87439 Kempten – im Folgenden "Hersteller" genannt.
Mit dieser Lizenzvereinbarung erwerben Sie die Nutzungserlaubnis für eine
Software (z. B. aus dem CODESYS Store (http://store.codesys.com) oder aus http://codesys.com).
Die Nutzungserlaubnis einiger Produkte ist zeitlich begrenzt (Produkte mit dem
Namenszusatz: Abo, Abonnement). Sollten Sie den nachstehenden
Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, ist es Ihnen als Anwender nicht erlaubt,
die Software zu speichern und/oder zu installieren. Sollten sie die Software
bereits installiert haben, obwohl Sie der Lizenzvereinbarung nicht zustimmen,
löschen oder deinstallieren Sie die Software unverzüglich.
§ 1 Gegenstand der Lizenzvereinbarung
Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist die Software, die Sie entweder direkt
oder über den CODESYS Store erhalten. Mit der vorliegenden Software ist der
Anwender in der Lage, das CODESYS Development System zu nutzen, zu erweitern
und/oder eine CODESYS Laufzeitumgebung auf einer speziellen
Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS), im Folgenden auch "Gerät"
genannt, zu implementieren. Der Anwender hat das Recht, die Funktionen der
Software nachträglich zur Gerätesoftware und/oder zum Programmiersystem CODESYS
Development System zu installieren.
Damit kann der Anwender die im Datenblatt der Software spezifizierten
Funktionen nutzen.
§ 2 Geografische Einschränkungen
Keine
§ 3 Nutzungsrechte
Verschiedene Lizenzmodelle gewähren unterschiedliche Nutzungsrechte. Für
die Nutzung der Demo-, Voll- oder Zeit-Lizenz ist ein CODESYS Softcontainer
oder CODESYS Key (Hardware-Dongle) erforderlich.
Gratis: Software die im CODESYS Store als „Gratis“ oder "Free"
gekennzeichnet ist, enthält keine automatisierte Lizenzprüfung der Lizenzen
durch den Hersteller und ist kostenfrei anwendbar.
Demo: Der Anwender kann, je nach Verfügbarkeit, eine einfache und nicht
übertragbare Demolizenz der gelieferten Software bestellen. Die
lizenzgeschützte Demo-Software ist kostenfrei aber zeitbegrenzt und/oder
funktionsreduziert lauffähig.
Vollversion: Die Software ist lizenzgeschützt und kostenpflichtig. Der
Anwender hat die Möglichkeit eine Voll-Lizenz zu den jeweils im CODESYS Store
gültigen Preisen zu erwerben. Damit erwirbt er eine zeitlich unbegrenzte,
einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz der gelieferten Software.
Zeit-Lizenz: Alternativ wird dem Anwender eine zeitlich begrenzte Lizenz
angeboten, mit der er eine einfache, nicht übertragbare Nutzungslizenz der
gelieferten Software für einen vereinbarten, zusammenhängenden Zeitraum erwirbt
(Abo oder Abonnement).
Welche Art der Nutzungslizenz für ein Produkt angeboten wird ist dem
Datenblatt der Software zu entnehmen.
Es ist nicht gestattet, die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu
verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren,
andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden,
den Lizenzierungsmechanismus zu umgehen oder diese Aufgaben Dritten zu
überlassen, soweit dies nicht zur Ausübung von Rechten, die sich aus den
Lizenzen allenfalls enthaltener Open Source Bestandteile ergeben, zwingend
erforderlich ist.
Die Software kann Bestandteile enthalten, die als Open Source Software
lizenziert sind. Für diese Komponenten gelten die Inhalte der jeweiligen Open
Source Lizenzen, wie sie auch in der Software hinterlegt sind. Die Aufstellung
der Bestandteile und die dazu gehörenden Lizenzbedingungen sind vor dem Kauf
einsehbar und in der Software enthalten. Der Lizenznehmer erhält an der
verwendeten Open Source Software von den jeweiligen Rechteinhabern ein
einfaches Nutzungsrecht unter den Bedingungen, die die dafür jeweils gültigen
Lizenzbedingungen vorsehen. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten nur für
die Bestandteile, die nicht als Open Source Software lizenziert sind.
Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software
verbleiben beim Hersteller.
§ 4 Gewährleistung
4.1. Der
Hersteller gewährleistet für die installierte Software im Wesentlichen die in
der Produkthilfe oder dem Datenblatt beschriebene Funktionalität. Es gelten die
nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass
die Software den Anforderungen des Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten
Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen
zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen
schriftlich vereinbart sind.
4.2. Es
gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen
Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen,
dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative
Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur
vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen
Bedienungssituation kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der
vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer
Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation kommt.
4.3. Der Anwender hat die zur
Verfügung gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, seine
bestimmungsgemäße Eignung festzustellen und alle anfänglichen oder später
auftretenden Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler
vom Hersteller reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über
Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der
Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die
alleinige Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die
damit beabsichtigten Ergebnisse.
4.4. Der
Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch folgende
Umstände verursacht wurden:
(a) Unsachgemäße
oder unzureichende Wartung oder Parametrierung
(b) Betrieb
außerhalb der für die Software geltenden Spezifikation
(c) Unsachgemäße
Vorbereitung und Wartung des Installationsortes
(d) das
Zusammenspiel mit vom Hersteller nicht freigegebener Hard- oder Software.
Eine besondere Garantie, aus der sich darüber
hinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.
4.5. Vom
Anwender mitgeteilte Mängel der überlassenen Software (einschließlich Mängel
der mitgelieferten Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden vom
Hersteller innerhalb einer angemessenen Zeit behoben. Dies geschieht nach Wahl
des Herstellers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4.6 Die
Regelungen zu Haftung und Gewährleistung in diesen Lizenzbedingungen gelten im
Verhältnis zum Hersteller für die gesamte Software. Die Haftungs- und
Gewährleistungsregelungen der Open Source Lizenzen gelten zwischen Anwender und
Open Source Rechteinhabern.
§ 5 Haftung
Die Software ist für eine Vielzahl von Anwendungen einsetzbar. Der Anwender
hat jedoch selbst zu prüfen, ob es auch für die von ihm konkret beabsichtigte
Anwendung geeignet ist. Nach der Installation ist der Anwender selbst dafür
verantwortlich, dass die Software entsprechend seiner Spezifikationen
funktioniert.
Der Hersteller haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet der Hersteller nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Hersteller schuldet die
branchenübliche Sorgfalt.
Bei der Feststellung, ob den Hersteller ein Verschulden trifft, ist zu
berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die
Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise
gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf
insgesamt EURO 100.000,– aus dem Vertragsverhältnis.
Der Hersteller haftet nicht für andere Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus
entgangenem Gewinn.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
des Herstellers. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für
den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Hersteller nicht, insofern
der Schaden darauf beruht, dass es der Anwender unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können. Vor Inbetriebnahme des Gerätes und der mit dem Programmiersystem
CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender verpflichtet, ausreichende
Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.
§ 6 Kündigung der Vereinbarung
Diese Nutzungsvereinbarung bedarf für zeitlich unbegrenzt anwendbare
Software keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der
Anwender die hier beschriebene Software des Herstellers vom Gerät deinstalliert
und alle vorhandenen Kopien löscht.
Ist die Software zeitlich begrenzt (Abo oder Abonnement) endet die
Nutzungsvereinbarung mit der Kündigung des Abo oder Abonnement zum Ablaufdatum
der vereinbarten Nutzungsdauer. Die Kündigung der zeitlichen Nutzung kann
jederzeit erfolgen, muss aber spätestens einen Monat vor Ende des Ablaufs der
zeitlichen Begrenzung vorliegen um noch zum Ende der aktuellen Nutzungsdauer
wirksam zu sein. Erfolgt diese nicht oder zu spät verlängert sich die
Nutzungsdauer automatisch um den im Datenblatt vereinbarten Zeitraum der
zeitlichen Begrenzung. Nach Beendigung der zeitlichen Nutzungsdauer stehen die
Funktionen der Software nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt zur
Verfügung.
§ 7 Geltendes Recht
Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder
in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist D-87439 Kempten. Jede
Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch
genommen werden.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder
sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich
möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder,
hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.
Version 1.6