Lizenzvereinbarung
zur Nutzung einer CODESYS Software oder eines CODESYS Software Package

 

Allgemeine Bedingungen (EULA) zur Überlassung der vorliegenden Software oder des vorliegenden Software-Package (im Folgenden "Software" genannt). Bitte lesen Sie die nachstehende Software-Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die gelieferte Software in Benutzung nehmen. Durch das Herunterladen oder die Installation der Software erkennen Sie die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.

Die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen – im Folgenden "Anwender" genannt – und der Firma CODESYS GmbH, 87439 Kempten – im Folgenden "Anbieter" genannt.

Mit dieser Lizenzvereinbarung erwerben Sie die Nutzungserlaubnis für eine Software (z. B. aus dem CODESYS Store (http://store.codesys.com) oder aus http://codesys.com). Die Nutzungserlaubnis einiger Produkte ist zeitlich begrenzt (Produkte mit dem Namenszusatz: Abo, Abonnement). Sollten Sie den nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, ist es Ihnen als Anwender nicht erlaubt, die Software zu speichern und/oder zu installieren. Sollten sie die Software bereits installiert haben, obwohl Sie der Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, löschen oder deinstallieren Sie die Software unverzüglich.

 

§ 1       Gegenstand der Lizenzvereinbarung

Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist die Software, die Sie entweder direkt oder über den CODESYS Store erhalten. Mit der vorliegenden Software ist der Anwender in der Lage, das CODESYS Development System zu nutzen, zu erweitern und/oder eine CODESYS Laufzeitumgebung auf einer speziellen Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS), im Folgenden auch "Gerät" genannt, zu implementieren. Der Anwender hat das Recht, die Funktionen der Software nachträglich zur Gerätesoftware und/oder zum Programmiersystem CODESYS Development System zu installieren.

Damit kann der Anwender die im Datenblatt der Software spezifizierten Funktionen nutzen.

§ 2       Geografische Einschränkungen

Keine

§ 3       Nutzungsrechte

Verschiedene Lizenzmodelle gewähren unterschiedliche Nutzungsrechte. Für die Nutzung der Demo-, Voll- oder Zeit-Lizenz ist ein CODESYS Softcontainer oder CODESYS Key (Hardware-Dongle) erforderlich.

Gratis: Software die im CODESYS Store als „Gratis“ oder "Free" gekennzeichnet ist, enthält keine automatisierte Lizenzprüfung der Lizenzen durch den Anbieter und ist kostenfrei anwendbar.

Demo: Der Anwender kann, je nach Verfügbarkeit, eine einfache und nicht unterlizenzierbare Demolizenz der gelieferten Software bestellen. Die lizenzgeschützte Demo-Software ist kostenfrei aber zeitbegrenzt und/oder funktionsreduziert lauffähig.

Vollversion: Die Software ist lizenzgeschützt und kostenpflichtig. Der Anwender hat die Möglichkeit eine Voll-Lizenz zu den jeweils im CODESYS Store gültigen Preisen zu erwerben. Damit erwirbt er eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht unterlizenzierbare Nutzungslizenz der gelieferten Software.

Zeit-Lizenz: Alternativ wird dem Anwender eine zeitlich begrenzte Lizenz angeboten, mit der er eine einfache, nicht unterlizenzierbare Nutzungslizenz der gelieferten Software für einen vereinbarten, zusammenhängenden Zeitraum erwirbt (Abo oder Abonnement).

Floating-User-Lizenz: Alternativ wird dem Anwender eine Floating-User-Lizenz angeboten, mit der er eine teilbare Nutzungslizenz der gelieferten Software erwirbt. Lizenziert werden muss die maximale, gleichzeitige Nutzung der Software.

Private Lizenz: Die Software ist lizenzgeschützt und kostenpflichtig. Damit erwirbt er eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht unterlizenzierbare Nutzungslizenz der gelieferten Software. Es ist nicht gestattet, die gelieferte Software für einen gewerblichen Einsatz zu nutzen oder gewerblich zum Verkauf anzubieten.

Welche Art der Nutzungslizenz für ein Produkt angeboten wird ist dem Datenblatt der Software zu entnehmen.

Es ist nicht gestattet, die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren, andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden, den Lizenzierungsmechanismus zu umgehen oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen, soweit dies nicht zur Ausübung von Rechten, die sich aus den Lizenzen allenfalls enthaltener Open Source Bestandteile ergeben, zwingend erforderlich ist.

Die Software kann Bestandteile enthalten, die als Open Source Software lizenziert sind. Für diese Komponenten gelten die Inhalte der jeweiligen Open Source Lizenzen, wie sie auch in der Software hinterlegt sind. Die Aufstellung der Bestandteile und die dazu gehörenden Lizenzbedingungen sind vor dem Kauf einsehbar und in der Software enthalten. Der Lizenznehmer erhält an der verwendeten Open Source Software von den jeweiligen Rechteinhabern ein einfaches Nutzungsrecht unter den Bedingungen, die die dafür jeweils gültigen Lizenzbedingungen vorsehen. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten nur für die Bestandteile, die nicht als Open Source Software lizenziert sind.

Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software verbleiben beim Anbieter.

§ 4       Gewährleistung

4.1.    Der Anbieter gewährleistet für die installierte Software im Wesentlichen die in der Produkthilfe oder dem Datenblatt beschriebene Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen des Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen schriftlich vereinbart sind.

4.2.    Es gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation kommt. 

4.3.    Der Anwender hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, seine bestimmungsgemäße Eignung festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler vom Anbieter reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

4.4.    Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch folgende Umstände verursacht wurden:

(a)     Unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Parametrierung

(b)     Betrieb außerhalb der für die Software geltenden Spezifikation

(c)     Unsachgemäße Vorbereitung und Wartung des Installationsortes

(d)     das Zusammenspiel mit vom Anbieter nicht freigegebener Hard- oder Software.

Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.

4.5.    Vom Anwender mitgeteilte Mängel der überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden vom Anbieter innerhalb einer angemessenen Zeit behoben. Dies geschieht nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.6     Die Regelungen zu Haftung und Gewährleistung in diesen Lizenzbedingungen gelten im Verhältnis zum Anbieter für die gesamte Software. Die Haftungs- und Gewährleistungsregelungen der Open Source Lizenzen gelten zwischen Anwender und Open Source Rechteinhabern.

§ 5       Haftung

Die Software ist für eine Vielzahl von Anwendungen einsetzbar. Der Anwender hat jedoch selbst zu prüfen, ob es auch für die von ihm konkret beabsichtigte Anwendung geeignet ist. Nach der Installation ist der Anwender selbst dafür verantwortlich, dass die Software entsprechend seiner Spezifikationen funktioniert.

Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Anbieter schuldet die branchenübliche Sorgfalt.

Bei der Feststellung, ob den Anbieter ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt EURO 100.000,– aus dem Vertragsverhältnis. Der Anbieter haftet nicht für andere Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus entgangenem Gewinn.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Anbieter nicht, insofern der Schaden darauf beruht, dass es der Anwender unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Vor Inbetriebnahme des Gerätes und der mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender verpflichtet, ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.

 

 

 

§ 6       Kündigung der Vereinbarung

Diese Nutzungsvereinbarung bedarf für zeitlich unbegrenzt anwendbare Software keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der Anwender die hier beschriebene Software des Anbieters vom Gerät deinstalliert und alle vorhandenen Kopien löscht.

Ist die Software zeitlich begrenzt (Abo oder Abonnement) endet die Nutzungsvereinbarung mit der Kündigung des Abo oder Abonnement zum Ablaufdatum der vereinbarten Nutzungsdauer. Die Kündigung der zeitlichen Nutzung kann jederzeit erfolgen, muss aber spätestens einen Monat vor Ende des Ablaufs der zeitlichen Begrenzung vorliegen um noch zum Ende der aktuellen Nutzungsdauer wirksam zu sein. Erfolgt diese nicht oder zu spät verlängert sich die Nutzungsdauer automatisch um den im Datenblatt vereinbarten Zeitraum der zeitlichen Begrenzung. Nach Beendigung der zeitlichen Nutzungsdauer stehen die Funktionen der Software nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt zur Verfügung.

§ 7       Geltendes Recht

Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist D-87439 Kempten. Jede Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

§ 8       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.

Version 2.0